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GLOBUS Sprachendienste |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
den Geschäftsverkehr und das Vertragsverhältnis der GLOBUS
Sprachendienste, Dr. Michael Reimann (nachfolgend GLOBUS Sprachendienste genannt) und ihren Kunden für
die gesamte Dauer der Auftragsabwicklung und werden vom Kunden
mit der Auftragserteilung anerkannt. Die Gültigkeit etwaiger
AGB des Kunden ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen,
ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Auftragserteilung
Der Kunde erteilt die Übersetzungsaufträge in elektronischer
Form über Computerterminal oder in sonstiger Weise. Dazu
gibt er die Quell- und Zielsprache, das Thema, das Fachgebiet und
besondere Terminologiewünsche an, welche im eigenen Interesse
mit größtmöglicher Sorgfalt vorzunehmen sind. Besondere
Terminologiewünsche des Kunden für die Übersetzung
werden nur nach Überlassung entsprechender Unterlagen, wie
Wortlisten oder Mustertexten, berücksichtigt. Zur Erstellung
der Übersetzung wird der jeweils vom Kunden angegebene Fertigstellungstermin
fixiert. Uns sollte für die Anfertigung der Übersetzung - abhängig
von Umfang und Schwierigkeitsgrad des Textes - mindestens
ein Zeitraum von 48 Stunden ab Auftragsbestätigung zur Verfügung
stehen. Alle Zeitangaben beziehen sich auf die MEZ bzw. MESZ. Wir
können von dem in der Auftragsbestätigung angegebenen
Liefertermin abweichen, wenn der zu übersetzende Text außerordentlich
umfangreich ist, besondere Schwierigkeiten aufweist, die Zielsprache
nicht den Hauptverkehrsprachen angehört oder sonstige Gründe
dazu Anlaß geben. Der vom Kunden elektronisch oder auf sonstige
Art versandte Text wird schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn
er von uns schriftlich oder per E-Mail bestätigt und
vom Kunden unterschrieben und gestempelt zurückgesandt worden
ist.". Der Vertrag kommt mit Zugang
der Auftragsbestätigung beim Kunden zustande. Eine Haftung
unsererseits aufgrund von Verzögerungen oder Ausführungsmängeln,
die durch eine unrichtige oder unvollständige Übertragung
oder durch falsche oder mißverständliche Formulierungen
des Ausgangstextes entstehen, ist ausgeschlossen. Mündliche
Nebenabreden bedürfen ausnahmslos der Schriftform.
3. Vertraulichkeit
Sämtliche Übersetzungsaufträge werden streng vertraulich
behandelt, alle Mitarbeiter sind zur Diskretion verpflichtet.
Auf Wunsch können besondere Geheimhaltungsvereinbarungen
abgeschlossen werden.
4. Ausführungen durch Dritte
Wir dürfen uns zur Ausführung aller geschäftlichen
Aktivitäten, sofern es zweckdienlich erscheint, Dritter, d.
h. unabhängiger Übersetzer, bedienen. Kontakt zwischen
dem Kunden und einem von uns eingesetzten Dritten bedarf der ausdrücklichen
Einwilligung von GLOBUS Sprachendienste, Dr. Michael Reimann. Sollte
unter Umgehung dieser Vereinbarung der Kontakt mit einem von uns
beauftragten Übersetzer aufgenommen werden, gilt für eine
direkte Vertragsanbahnung oder für einen Vertragsabschluß
zwischen dem Kunden und dem Übersetzer innerhalb eines Zeitraumes
von einem Jahr ab der Beendigung des letzten laufenden Auftrages,
daß GLOBUS Sprachendienste die Hälfte des Bruttovergütungsbetrages
aus dem so abgeschlossenen Vertrag als Vermittlungshonorar gebührt.
Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, daß der entgangene
Gewinn auf Seiten von GLOBUS Sprachendienste kleiner ist, als die
insoweit vereinbarte Vergütungssumme.
5. Preise
Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen
sich in Euro, sofern nicht ausdrücklich eine andere Währung
vereinbart worden ist. Alle in den Angeboten genannten Preise sind
Nettopreise ohne Mehrwertsteuer.Übersetzungen werden
i. d. Regel als fortlaufender Text als Computerausdruck oder auf
Datenträger geliefert bzw. elektronisch übermittelt
und nach Standardzeilen gem. § 11 Abs. 1 des Justizvergütungs-
und -entschädigungsgesetzes (JVEG) in der Zielsprache berechnet.
Eine abweichende Berechnung (nach Seiten, pauschal oder auf
der Grundlage des Ausgangstextes) kann vereinbart werden. Nachträgliche
Textgestaltung, Übernahme von Grafiken und Bildern sowie
Textmontage etc. und auch Übersetzungen, bei denen eine
Zeilenberechnung nicht sinnvoll erscheint, werden nach Zeitaufwand
berechnet. Formatierungs- und Layoutarbeiten werden nicht gemacht.
Mit der Übersetzung verbundene Nebenkosten,
z. B. für Telekommunikation
oder für über das normale Maß hinausgehende Recherchen
und Konsultationen bei unklaren Textstellen, sowie Kurier- und
Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dolmetschleistungen
werden als Tagessatz (8 Stunden) zzgl. Nebenkosten (Reise-
und Übernachtungskosten,
Tagegeld, Vorbereitungszeit u. a.) berechnet.
Der Wohnsitz des Dolmetschers ist der Ort des Reisebeginns und des Reiseendes, sofern nicht vertraglich ein anderer Ort des Reisebeginns und Reiseendes vereinbart wurde. Es gelten angefangene angebrochene Tage als volle Tage.
Der Kunde ist bei Dolmetschaufträgen verpflichtet, uns die Art der Dolmetschleistung (Verhandlungs-, Simultan- oder Konsekutivdolmetschen etc.), die benötigte Dolmetsch- und Konferenztechnik, den exakten Veranstaltungsort und -termin sowie die Ansprechpartner rechtzeitig bekanntzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, uns frühzeitig, mindestens jedoch ein bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, entsprechende Einarbeitungsmaterialien zur Verfügung zu stellen, und soweit erforderlich und nichts anderes vereinbart wurde, unsere Dolmetscher in einem dem Veranstaltungsort naheliegenden Hotel standesgemäß unterzubringen. Während des Dolmetscheinsatzes ist es notwendig, dem (den) Dolmetscher(n) in ausreichendem Maße Pausen zu gewähren; das gilt ganz besonders für ganz- und mehrtägige Einsätze.
Sämtliche zusätzlichen Vergütungsforderungen werden
dem Kunden in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Im übrigen
behalten wir uns Eilzuschläge für kurzfristigste
Aufträge
und Wochenend- und Feiertagsarbeit vor. Sie würden dem Kunden
in der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
6. Lieferfristen und Termine
Lieferfristen und Termine werden dem Kunden nach bestem Wissen
und Gewissen angegeben. Eine Lieferung ist zeitig erfolgt, sobald
die Übersetzung an den Kunden nachweisbar (Absendeprotokoll)
abgeschickt worden ist oder der Kunde die Übersetzung in
der Geschäftsstelle in Empfang genommen hat. Der Versand
auf dem Postwege wird von uns ebenfalls per Fax oder E-Mail bestätigt.
Ist die Erbringung von Leistungen durch höhere Gewalt oder
andere unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Verkehrsstörungen,
Ausfall der Stromversorgung o. ä.) nicht möglich, so
ist während dieser Zeit der Ablauf jedweder Frist gehemmt.
Die Frist beginnt erst dann wieder zu laufen, wenn die entsprechende
Störung beseitigt bzw. beendet ist.
7. Stornierung
Wird ein erteilter Auftrag storniert, so sind die bis dahin entstandenen
Kosten nach dem Grad der Fertigstellung anteilig zu erstatten.
Nach Beginn der Übersetzungsarbeiten durch uns stehen uns
Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes
zu. Für den Fall der Stornierung von Dolmetschleistungen
werden im Vertrag gesonderte Vereinbarungen getroffen.
8. Störung, höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung
des Betriebs, Netzwerk- und Serverfehler, Viren
Wir haften nicht für Schäden, die durch Störung
des Betriebes, insbesondere durch höhere Gewalt, z. B. durch
Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler
eventuelle andere Leitungs- und Übertragungsstörungen
und sonstige von uns nicht zu vertretende Hindernisse, entstanden
sind. In Ausnahmefällen sind wir berechtigt, ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt auch, wenn aus wichtigem
Grund der Betrieb für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise
eingestellt oder eingeschränkt werden muß. Eine Haftung
für Schäden, die durch Viren entstehen, besteht nicht.
Die gesamte EDV wird regelmäßig auf Viren überprüft.
Bei Lieferung von Dateien per E-Mail, DFÜ (Modem) oder jeglicher
anderer Fernübertragung ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung
der übertragenen Texte und Dateien zuständig. Diesbezügliche
Schadensersatzansprüche werden nicht anerkannt.
9. Reklamation
Die fertige Übersetzung wird von uns auf Vollständigkeit
und Datenformat sowie auf den ersten Blick erkennbare sonstige Mängel
hin überprüft und an den Kunden weitergeleitet. Rügt
der Kunde nicht schriftlich innerhalb einer Frist von 14 Tagen einen
objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so gilt die
Übersetzung als vertragsgemäß erbracht. Rügt
der Kunde innerhalb der 14 - Tagesfrist einen objektiv vorhandenen,
nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser schriftlich konkret
mitzuteilen. In diesem Fall hat GLOBUS Sprachendienste ein Recht
zur Nachbesserung binnen angemessener Frist. Führt die Nachbesserung
zu keiner Mängelbeseitigung, so steht dem Kunden das Recht
zur Minderung der Vergütung oder zum Vertragsrücktritt
entsprechend der §§ 437 Nr. 1 und 2 oder 634 Nr. 1 und
3 BGB zu. Für die Beschaffenheit des Werkes gilt, daß
der Kunde zur Abnahme im Sinne des § 640 Abs. 1 BGB binnen
14 Tagen aufgefordert ist und daß mit Verstreichen der Abnahmefrist
auch bei nicht ausdrücklich erklärter Abnahme diese dann
als erfolgt gilt. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen
wegen Mängeln in der Übersetzung, die auf unrichtige oder
unvollständige Informationen oder fehlerhafte Ausgangstexte
des Kunden selbst verursacht worden sind.
10. Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt und Schadensersatz
Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde in den Fällen
des von uns zu vertretenen Leistungsverzuges und der Unmöglichkeit
nur berechtigt, wenn die Lieferfrist überschritten wurde und
er in elektronischer oder schriftlicher Form eine angemessene Nachfrist
zur Erbringung der Leistung gesetzt hat. Im Falle des Vorliegens
eines Mangels sind die Rechte des Kunden auf die Rechte nach den
§§ 437 Nr. 1 un 2 bzw. 634 Nr. 1 und 3 BGB, d. h. auf
das Verlangen zur Nachbesserung oder das Recht zur Vergütungsminderung
oder den Vertragsrücktritt beschränkt. Für den Haftungsfall
haben wir eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung über
100.000,00 € abgeschlossen. Die Haftungsgrenze wird -
außer in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
- auf diesen Betrag beschränkt. Sollten bei der Übersetzung
Dritte, d. h. externe Übersetzer von GLOBUS Sprachendienste
beauftragt worden sein und diese eine mangelhafte Übersetzung
abgeliefert haben, oder trotz der Aufforderungen durch GLOBUS Sprachendienste
nicht rechtzeitig geliefert haben, werden evtl. Haftungsansprüche
des Kunden gegen GLOBUS Sprachendienste davon abhängig gemacht,
daß der Firmenkunde diese Ansprüche zunächst gegen
diese Übersetzer gerichtlich - der Privatkunde seine
Ansprüche außergerichtlich - gegen den Übersetzer
geltend macht und dabei erfolglos bleibt. Zu diesem Zweck werden
die Ansprüche von GLOBUS Spachendienste gegen den Übersetzer
an den Kunden abgetreten, der Kunde nimmt die Abtretung an. Wir
verpflichten uns in einem solchen Fall dem Kunden den vollen Namen
und Anschrift des Übersetzers mitzuteilen. Sollten wir zur
Befriedigung der Ansprüche des Kunden subsidiär herangezogen
werden, so ist der Kunde verpflichtet, vorher seine Ansprüche
an den Übersetzer wieder an uns zurück abzutreten.
11. Abtretung, Aufrechnung, Zurückhaltungsrecht
Eine Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch den Kunden bedarf
der schriftlichen Zustimmung von uns. Der Kunde kann nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen
aufrechnen.
12. Zahlungsbedingungen
Das Honorar für die Übersetzung bzw. Dolmetschleistung ist unmittelbar nach deren Fertigstellung fällig und ohne Abzug zu begleichen, es sei denn, daß eine anderslautende einzelvertragliche Regelung bzw. Zahlungsmodalität vereinbart wurde.
Der Rechnungsbetrag ist per Rechnung, per Nachname, per Botenlieferung
oder Kreditkarte zu bezahlen. Im letzteren Fall hat der Kunde bei
Auftragserteilung sein Kreditkartenunternehmen, die Kreditkartennummer
und die Laufzeit (Beginn und Ende) seiner Kreditkarte bekanntzugeben.
Darüber hinaus hat er sein Geburtsdatum anzugeben sowie die
Anschrift, unter der die Karte registriert ist. Mit der Auftragserteilung
ermächtigt der Kunde zum Einzug des Rechnungsbetrages per
Kreditkarte. Erfolgt bei Fälligkeit die Zahlung nicht, kommt
der Kunde in Verzug, ohne daß es einer weiteren besonderen
Benachrichtigung bedarf. Im Übrigen gelten die Bestimmungen
des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30.
März 2000 (BGBl. I S. 330).
13. Versand, Übertragung
Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt in
der Regel ab unserer den Versendevorgang bearbeitenden Geschäftsstelle.
Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung
der Texte oder für deren Verlust, sowie für deren Beschädigung
oder Verlust auf dem nichtelektronischen Transportwege wird eine
Haftung nicht übernommen.
14. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen unser Eigentum.
15. Geheimnisschutz
Durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Kunden,
uns und dem Übersetzer kann eine hundertprozentige Vertraulichkeit
nicht gewährt werden.
16. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsbedingungen
zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich deutschem
Recht unter Ausschluß des internationalen Kaufrechts. Soweit
zulässig, ist Hannover ausschließlicher Gerichtsstand.
17. Wirksamkeit
Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die
Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann
eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten
kommende gültige Bestimmung als vereinbart.
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